Regenwasserrückhalt 2026: Förderbeispiel Memmingen
Kommunale Förderprogramme für Klimaanpassung werden für Grundstückseigentümer, Mieterinnen und Mieter zunehmend relevant. Die Stadt Memmingen setzt ihr Förderprogramm Klimaanpassung zum 1. Juni 2026 in Kraft. Anträge sind nach der vorliegenden Richtlinie bis zum 01.12.2026 möglich. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt, also Zisternen, Retentionsdächer und Regentonnen.
Der Blick in die Memminger Richtlinie ist auch über die Stadtgrenzen hinaus hilfreich: Er zeigt, welche technischen und formalen Anforderungen Kommunen typischerweise prüfen können. Wichtig ist jedoch: Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Förderrichtlinie der eigenen Kommune. In Memmingen gilt die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichte Fassung.
Was beim Regenwasserrückhalt förderfähig ist
Die Richtlinie nennt ausdrücklich die Anschaffung und Installation eines Systems zum Regenwasserrückhalt. Darunter fallen Zisternen, Retentionsdächer und Regentonnen. Ziel ist es, Niederschlagswasser zurückzuhalten, lokal nutzbar zu machen und damit einen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten.
Für den Einbau zum Regenwasserrückhalt sieht Memmingen einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Bei einem Fassungsvolumen bis 500 Liter liegt der maximale Zuschuss bei 150 Euro. Bei mehr als 500 Liter Fassungsvolumen beträgt der maximale Zuschuss 300 Euro. Pro Grundstück ist maximal eine Zisterne förderfähig.
Technische Grundanforderungen
- Fachgerechte Ausführung: Die Installation muss durch Fachbetriebe erfolgen oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Geeignete Lagerung: Damit das gesammelte Regenwasser hygienisch und qualitätsgerecht genutzt werden kann, ist auf eine kühle und lichtgeschützte Lagerung zu achten.
- Dauerhafte Nutzung: Die dauerhafte Nutzung und ordnungsgemäße Wartung müssen sichergestellt sein, zum Beispiel durch eine Eigenerklärung.
- Keine automatische Trinkwassernachspeisung: Eine automatische Nachspeisung mit Trinkwasser in die Zisterne ist nach der Richtlinie nicht zulässig.
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
Die Ausschlüsse sind für die Planung besonders wichtig. Wer Material bestellt oder Bauleistungen beauftragt, bevor die Förderfähigkeit geklärt ist, riskiert, dass die Kosten nicht anerkannt werden.
- PVC-Zisternen: Zisternen aus PVC sind in Memmingen von der Förderung ausgeschlossen.
- Bestimmte Dachmaterialien: Nicht förderfähig ist die Sammlung von Regenwasser von Dächern mit Zink- oder Kupferbedeckung.
- Bitumenabdichtungen: Ebenfalls nicht förderfähig ist die Sammlung von Regenwasser von Flächen mit Bitumenabdichtungen, da eine Belastung des Wassers mit Schadstoffen möglich ist.
- Pflichtmaßnahmen: Maßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder gesetzlicher Verpflichtungen umgesetzt werden müssen, sind nicht förderfähig. Die Richtlinie nennt beispielhaft Auflagen im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, Sanierungsgebieten oder Festsetzungen in Bebauungsplänen.
Reihenfolge: Antrag, Bewilligung, Umsetzung
Der richtige Ablauf ist ein zentraler Punkt jeder Förderung. In Memmingen darf mit der Ausführung der Baumaßnahmen erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde.
Antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Mieterinnen und Mieter, sofern die erforderliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Memmingen. Dem Antrag sind prüfbare Kostenvoranschläge beziehungsweise Angebote und Projektskizzen beizufügen.
Praxis-Checkliste vor dem Antrag
- Standort prüfen: Liegt das Grundstück im räumlichen Geltungsbereich der Stadt Memmingen?
- Maßnahme festlegen: Geht es um Zisterne, Retentionsdach oder Regentonne?
- Materialien klären: Keine PVC-Zisterne einplanen und Dachflächen mit Zink, Kupfer oder Bitumenabdichtung ausschließen.
- Fassungsvolumen bestimmen: Bis 500 Liter oder über 500 Liter, da davon der maximale Zuschuss abhängt.
- Ausführung planen: Fachbetrieb einbinden oder sicherstellen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
- Unterlagen vorbereiten: Angebote, Kostenvoranschläge und Projektskizzen prüfbar zusammenstellen.
- Nicht vorzeitig beginnen: Erst nach Bewilligung starten, sofern kein genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt.
Wartung und Betrieb nicht unterschätzen
Eine geförderte Anlage endet nicht mit dem Einbau. Die Richtlinie verlangt eine dauerhafte Nutzung und ordnungsgemäße Wartung. Für Betreiber bedeutet das: Die Anlage muss zugänglich bleiben, funktionsfähig betrieben und im Rahmen der vorgesehenen Nutzung gepflegt werden. Gerade bei Zisternen sind eine geeignete Lagerung, Schutz vor Lichteinfall und eine fachgerechte Installation entscheidend, damit das Wasser qualitätsgerecht genutzt werden kann.
Für Kommunen ist die Memminger Richtlinie ein praxisnahes Beispiel dafür, wie Förderprogramme technische Mindeststandards, Umweltvorsorge und Verfahrenssicherheit verbinden können. Für Antragsteller gilt: Erst Richtlinie lesen, dann planen, dann beantragen. Wer Ausschlüsse und Reihenfolge beachtet, vermeidet unnötige Kosten und erhöht die Chance auf eine reibungslose Bewilligung.