Warum die neue DWA-A 138-1 für Grundstücke wichtig ist
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. hat im Oktober 2024 das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ veröffentlicht. Es ersetzt das bisherige Arbeitsblatt DWA-A 138 aus dem Jahr 2005. Das Regelwerk betrifft Niederschlagswasser, das von befestigten oder bebauten Flächen gesammelt abfließt und gezielt in das Boden-Grundwasser-System versickert wird.
Für Bauherren, Eigentümer und Planende ist das relevant, weil Regenwasserbewirtschaftung heute nicht nur eine technische Entwässerungsfrage ist. Nachverdichtung, Starkregen, Hitzewellen und überlastete Kanalisationen erhöhen den Druck, Wasser möglichst ortsnah zu bewirtschaften. Gleichzeitig müssen Bodenfunktion und Grundwasser geschützt werden. Eine Sickermulde, Rigole oder ein Sickerschacht sollte deshalb nicht nach Bauchgefühl ausgewählt werden, sondern nach Standort, Wasserqualität und späterem Betrieb.
Erster Prüfpunkt: Passt der Boden zur Versickerung?
Die wichtigste Voraussetzung ist ein geeigneter Untergrund. Niederschlagswasser muss im Boden aufgenommen, zwischengespeichert und weitergeleitet werden können. Ist der Boden zu dicht, staut sich Wasser an der Oberfläche oder in der Anlage. Ist er sehr durchlässig, kann die Reinigungsleistung des Bodens geringer ausfallen. Deshalb gehört eine fachliche Beurteilung der Bodenverhältnisse an den Anfang jeder Planung.
Zu prüfen sind unter anderem Bodenaufbau, Versickerungsfähigkeit, mögliche Auffüllungen und Hinweise auf Altlasten. Besonders bei Bestandsgrundstücken ist nicht immer erkennbar, was unter Pflaster, Terrasse oder Zufahrt liegt. Eine örtliche Untersuchung schützt vor Fehlplanungen und hilft, die passende Bauart zu wählen.
Zweiter Prüfpunkt: Grundwasser und Schutzabstände
Die DWA betont in der neuen Fassung umfassendere Anforderungen an den Grundwasserschutz. Das ist nachvollziehbar: Eine Versickerungsanlage leitet Wasser bewusst in Richtung Boden-Grundwasser-System. Deshalb muss klar sein, wie hoch das Grundwasser steht und ob ausreichend Schutz durch den Boden vorhanden ist.
Auch Abstände zu Gebäuden, Kellern, Nachbargrundstücken, Leitungen und sonstigen Bauwerken sind zu berücksichtigen. Werden diese Punkte vernachlässigt, können Vernässungen, Rückstau oder Schäden an Bauwerken entstehen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt vom Standort und von den Vorgaben der zuständigen Kommune oder Wasserbehörde ab.
Dritter Prüfpunkt: Welche Fläche liefert das Wasser?
Nicht jedes Regenwasser ist gleich zu bewerten. Wasser von einem Gründach, einer wenig genutzten Terrasse oder einer stark befahrenen Hoffläche kann unterschiedlich belastet sein. Entscheidend ist, von welchen befestigten oder bebauten Flächen der Abfluss stammt und welche Stoffe aufgenommen werden können.
Die neue DWA-A 138-1 nennt ausdrücklich die Bewertung von Maßnahmen zur Vorbehandlung als eine wesentliche Änderung gegenüber der früheren Fassung. Für Bauherren bedeutet das: Vor der Versickerung ist zu klären, ob das Wasser ohne zusätzliche Behandlung geeignet ist oder ob eine Vorbehandlung erforderlich wird. Das kann beispielsweise bei stärker verschmutzten Verkehrs- oder Hofflächen relevant sein. Ziel ist, Boden und Grundwasser nicht mit unerwünschten Stoffeinträgen zu belasten.
Sickermulde, Rigole oder Schacht: Was passt wann?
Die Wahl der Anlage hängt von Platz, Bodeneigenschaften, Wasseranfall, Nutzungsanforderungen und Schutzbelangen ab. Eine Sickermulde ist oberflächennah, sichtbar und kann gut kontrolliert werden. Sie benötigt jedoch Fläche und muss so gestaltet sein, dass Wasser schadlos einstauen und versickern kann.
Eine Rigole liegt unterirdisch und kann dort sinnvoll sein, wo oberirdisch wenig Platz vorhanden ist. Dafür sind Planung, Einbau und spätere Kontrolle sorgfältig zu organisieren, weil die Anlage nicht ohne Weiteres einsehbar ist. Sickerschächte leiten Wasser punktuell in tiefere Bodenschichten ein und erfordern besonders genaue Prüfung, ob diese Form am Standort fachlich und wasserwirtschaftlich vertretbar ist.
Eine pauschale Rangfolge gibt es nicht. Gute Planung beginnt mit der Frage, welche Lösung am Standort den natürlichen Wasserhaushalt unterstützt und zugleich Boden, Grundwasser und Gebäude schützt.
Vierter Prüfpunkt: Betrieb und Wartung mitdenken
Die DWA-A 138-1 behandelt nicht nur Planung und Bau, sondern auch den Betrieb. Das ist für private Grundstücke besonders wichtig, weil Versickerungsanlagen oft nach der Fertigstellung aus dem Blick geraten. Laub, Sedimente, Bewuchs, Verschlämmung oder bauliche Veränderungen können die Funktion beeinträchtigen.
- Zugänglichkeit: Kontroll- und Reinigungsmöglichkeiten sollten von Anfang an vorgesehen werden.
- Oberflächenpflege: Mulden dürfen nicht dauerhaft verdichtet, zugestellt oder zweckentfremdet werden.
- Einläufe und Zuläufe: Sie müssen frei bleiben, damit Wasser planmäßig verteilt wird.
- Veränderungen am Grundstück: Neue Pflasterflächen, Carports oder Zufahrten können den Wasseranfall erhöhen und eine Neubewertung nötig machen.
Praktische Entscheidungshilfe für Bauherren
Wer eine Versickerung plant, sollte frühzeitig vier Fragen klären: Ist der Boden geeignet? Ist der Grundwasserschutz gewährleistet? Muss das Wasser vorbehandelt werden? Ist ein dauerhafter Betrieb möglich? Erst danach sollte entschieden werden, ob Sickermulde, Rigole, Schacht oder eine andere Form der Regenwasserbewirtschaftung geeignet ist.
Das neue Arbeitsblatt richtet sich laut DWA an Fachleute in Ingenieurbüros der Bau-, Stadt- und Landschaftsplanung, an Bauherren und Behörden. Es ist damit kein kurzer Bauleitfaden, sondern eine technische Grundlage für fachgerechte Entscheidungen. Für private Eigentümer ist der wichtigste Schluss: Versickerung ist sinnvoll, wenn sie standortgerecht geplant, genehmigungsrechtlich abgestimmt und dauerhaft betrieben wird.