Dichtheitsprüfung

 

Schnell und Unkompliziert


Abwasseranlagen, ob Kläranlage, Sammelgrube oder Grundleitungen und Schächte müsste nach ihrer Errichtung auf Dichtheit geprüft werden. Durch die entsprechenden Sachkundenachweise unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage schnell und unkompliziert diese Prüfung DIN-gerecht anzubieten. 

Viele Kommunen verlangen zudem eine regelmäßige Dichtheitskontrolle bestehender Sammelgruben. Auch vor einer geplanten Sanierung von alten Behältern und Gruben kann es ratsam sein, zu überprüfen ob eine teure Investition in eine neue Sammelgrube überhaupt notwendig ist.


Wir bieten Dichtheitsprüfungen an für:

- Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben entsprechend DIN 1986-30

- Abwasserleitungen bis DN 200 und Übergabeschächte entsprechend DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben für häusliches Abwasser


Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben sind nach der Errichtung oder sonstigen baulichen Maßnahmen durch eine Fachfirma auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Die Dichtheitsprüfung muss durch qualifizierte Mitarbeiter eines darauf eingerichteten Fachbetriebes mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden.

Die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung für Kleinkläranlagen sind in der DIN 1986-30:2012-02 in Verbindung mit der DIN 4261-1:2010-10 wie folgt geregelt: „Bei in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen muss nach DIN 4261, Teil 1, wie bei neu eingebauten Anlagen, eine Prüfung auf Wasserdichtheit […] vorgenommen werden. Bei der Prüfung mit Wasser muss unabhängig von der Einbausituation die Anlage bis mindestens 5 cm über dem Rohrscheitel des Zulaufrohres gefüllt werden. Bei Anlagen aus dem Werkstoff Beton darf der Wasserverlust 0,10 l/m² benetzter Innenfläche nach DIN EN 1610 nicht überschreiten. Bei Kleinkläranlagen aus anderen Werkstoffen (z. Bsp. Polyethylen, GFK) ist keine Wasserzugabe zulässig. 

Werden Kleinkläranlagen saniert oder entsprechend dem Stand der Technik nachgerüstet, ist eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage wie bei einer Neuanlage durchzuführen. Werden im Rahmen der Wartung bei Kleinkläranlagen Undichtheiten festgestellt, sind diese umgehend zu beseitigen. Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.“

Dichtheitsprüfung von abflusslosen Sammelgruben

Entsprechend DIN 1986-30:2012-02 ist die Dichtheitsprüfung wie folgt geregelt. „Abwassersammelgruben sind bis Oberkante Schachthals (Konus) bzw. Abdeckplatte auf Dichtheit durch Befüllung mit Wasser zu prüfen. Der Wasserzugabewert darf bei Gruben, die aus Mauerwerk oder Beton hergestellt sind, 0,10 l/m² benetzter Innenfläche der Außenwände und der Sohle der Abwassersammelgrube während einer Prüfzeit von 30 min nicht überschreiten. Bei Abwassersammelgruben aus anderen Werkstoffen (z. Bsp. Polyethylen, GFK) ist keine Wasserzugabe zugelassen.“

Durchführung der Prüfung und Protokoll

Die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist analog der DIN EN 1610 vorzunehmen. Die Prüfzeit beträgt 30 Minuten. Der zulässige Wasserverlust beträgt 0,10 l/m² benetzter Innenfläche der Außenwände und der Sohle. Über die durchgeführte Dichtheitsprüfung ist Protokoll zu führen Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist ein Dokument, das zwingend zur Erreichung der Betriebserlaubnis notwendig und Bestandteil der Abnahmeunterlagen ist. Ein Protokoll nur mit dem Hinweis „dicht“, wird als Nachweis der Dichtheit nicht anerkannt.

KOSTENFREIE UND UNVERBINDLICHE ANGEBOTSERSTELLUNG

Nehmen Sie jetzt unverbindlich mit uns Kontakt auf!

langjährige Erfahrung

kostenfreie & unverbindliche Angebotserstellung

regionaler Standort auch in Ihrer Nähe

zuverlässig & kompetent